Wenn Sie in Japan Snacks kaufen, müssen Sie vor dem Mitnehmen ins Flugzeug überprüfen, ob es sich um feste Lebensmittel, Flüssigkeiten oder Fleischprodukte handelt.
Besonders Konjak-Gelee und Pudding enthalten flüssige Bestandteile und sollten sicherheitshalber im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Obst und Getränke über 100 ml sind möglicherweise nicht erlaubt.
Die Richtlinien für die Mitnahme von Gegenständen im Flugzeug können je nach Fluggesellschaft variieren. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise, um eine angenehme und problemlose Reise nach Japan zu gewährleisten.
Japan Reise-Essentials: Komplette Übersicht der im Handgepäck erlaubten Lebensmittel
Hallo, hier ist Reiseblogger Reisegong. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Lebensmittel Sie nach Ihrer Japanreise im Handgepäck mitnehmen dürfen? Heute werden wir uns damit befassen, welche der in Japan gekauften leckeren Snacks im Handgepäck erlaubt sind. Mit diesem Beitrag können Sie die erlaubten Lebensmittel vorab überprüfen und so eine entspanntere Reise genießen.
1. Übersicht der in Japan erlaubten Lebensmittel im Handgepäck
Das wichtigste Kriterium für die Erlaubnis von Lebensmitteln im Handgepäck ist, ob es sich um eine „feste Form“ handelt. Im Allgemeinen sind Baguette, Anpan (Süßbrot mit roter Bohne), Manju (gefülltes Gebäck) und Schokolade problemlos im Handgepäck erlaubt. Denken Sie auch daran, dass die Lebensmittel hygienisch verpackt sein müssen. Sie sollten sich im Wesentlichen zwei Dinge ansehen.
Handelt es sich um ein Fleischprodukt (z. B. mit Wurst)?
Handelt es sich um ein flüssiges Lebensmittel (z. B. mit viel Flüssigkeit wie Pudding)?
2. Brot im Handgepäck
Im Allgemeinen ist Brot im Handgepäck erlaubt. Bei der Erlaubnis von Lebensmitteln im Handgepäck ist die Frage, ob es als Flüssigkeit eingestuft wird, von zentraler Bedeutung. Auch Mochirolle, cremgefüllte Brote und Anpan werden nicht als Flüssigkeit eingestuft. Allerdings sind Brote mit Fleischprodukten wie z. B. Wurst zwar im Flugzeug erlaubt, dürfen aber nicht nach Deutschland eingeführt werden. Daher sollten Sie solche Brote im Flugzeug verzehren.
3. Süßwaren im Handgepäck
Kekse, Cracker, Schokolade, abgepackte Knabbereien und Gummibärchen sind im Handgepäck erlaubt. Auch Kuchen mit Schokolade oder Creme sind erlaubt. Beliebte Süßwaren wie Tokyo Banana und Shiroikoibito dürfen im Handgepäck mitgenommen werden.
4. Kuchen im Handgepäck
Kuchen mit Sahne, Cremes und Schlagsahne sind im Handgepäck erlaubt. Allerdings können Produkte, die viel Feuchtigkeit aufnehmen, eingeschränkt sein.
5. Konjak-Gelée im Handgepäck
Konjak-Gelée ist zwar ein fester Stoff, aber wenn es Flüssigkeit enthält, kann es im Handgepäck eingeschränkt sein. Auch Produkte, bei denen sich feste Stoffe in einer wässrigen Lösung befinden, sind verboten. Daher empfehlen wir, diese im aufgegebenen Gepäck zu verstauen.
6. Pudding im Handgepäck
Pudding wird als Flüssigkeit eingestuft und ist daher meist im Handgepäck nicht erlaubt. Insbesondere Pudding mit mehr als 100 ml ist verboten. Wenn Sie also eine größere Menge gekauft haben, empfehlen wir Ihnen, diese im aufgegebenen Gepäck zu verstauen.
7. Dango (japanische Reiskuchen) im Handgepäck
Dango ist zwar leicht mit Soße beträufelt, aber da es sich nicht um eine Flüssigkeit handelt, ist es im Handgepäck erlaubt. Bitte beachten Sie jedoch, dass es ausreichend verpackt sein muss.
8. Obst im Handgepäck
Obst ist größtenteils nicht erlaubt. Es handelt sich um Waren, die einer Kontrolle unterliegen, und die Ausfuhr ist aus bestimmten Gründen verboten. Daher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie aufgefordert werden, es zu entsorgen. Wir empfehlen Ihnen, kein Obst mit ins Flugzeug zu nehmen.
9. Getränke und Alkohol im Handgepäck
Getränke und Alkohol bestehen meist aus Flüssigkeit und sind in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 300 ml bis 500 ml oder mehr verpackt, daher sind sie im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Wenn Sie sie im Handgepäck mitnehmen möchten, sollten Sie sie in Einzelverpackungen mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml vorbereiten.
10. Im Duty-Free-Shop gekaufte Produkte im Handgepäck
Nach der Einreisekontrolle am Flughafen dürfen Sie alle Produkte, die Sie am japanischen Flughafen gekauft haben, mit ins Flugzeug nehmen.alle Produktemitnehmen. Eiskaffee ist in Ordnung, aber heißer Kaffee ist nicht erlaubt (vermutlich aufgrund der Verbrennungsgefahr).
※ Die Bestimmungen für das Handgepäck können je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt darüber.
Ich hoffe, dieser Beitrag ist hilfreich für Ihre Japanreise und beantwortet Ihre Fragen zum Handgepäck. Ich wünsche Ihnen eine schöne Reise!